LEWES, Delaware, 3. Juli 2026 /PRNewswire/ -- HiBy und HiBy Digital haben bei den renommierten japanischen VGP 2026 SUMMER-Auszeichnungen für audiovisuelle Produkte einen überwältigenden Erfolg gefeiert. Mit dem Selection Award, mehreren Gold Awards und einer beeindruckenden Reihe von Produktauszeichnungen erhielt die neueste Produktpalette der Marke von der Fachjury der VGP die höchsten Auszeichnungen für Design, Leistung und Benutzererlebnis – was die Führungsposition von HiBy auf dem globalen Markt für hochauflösendes Audio nachhaltig stärkt.

Selection & Triple Gold Awards
Preisträger des VGP 2026 SUMMER Award
Dieser überwältigende Erfolg bei der VGP 2026 SUMMER festigt den Ruf von HiBy in der globalen Hi-Res-Audio-Szene. Indem HiBy in zahlreichen Produktkategorien konsequent neue Maßstäbe setzt, beweist das Unternehmen sein unerschütterliches Engagement für Innovation. Das Unternehmen wird auch in Zukunft Audio-Lösungen der nächsten Generation entwickeln, die bahnbrechende Leistung, raffinierte Kunstfertigkeit und außergewöhnlichen Mehrwert für Musikliebhaber nahtlos miteinander verbinden.
Medienkontakt: William Yueng, bd@hiby.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.