HR Path stärkt seine globale Präsenz mit der strategischen Akquisition der Grupo PHR in Lateinamerika

18.08.2026

PARIS, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- HR Path, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich HR-Beratung und HRIS-Lösungen, kündigt die strategische Übernahme von Grupo PHR an, einem in Lateinamerika etablierten Experten für SAP SuccessFactors, SAP HCM und ADP Workforce-Lösungen mit Standorten in Mexiko, Kolumbien, Peru, Chile und Argentinien.

Mit einer Präsenz in 33 Ländern und einem Team von über 2.600 Mitarbeitenden ist HR Path ein vertrauenswürdiger Partner für Unternehmen, die sich den Herausforderungen im Bereich Human Resources stellen. Das Unternehmen bietet Beratungs-, Implementierungs- und Managed Services zur Optimierung von HR-Prozessen und zur Förderung des Unternehmenswachstums. Seit seiner Gründung im Jahr 2001 hat sich HR Path der Transformation von HR-Praktiken weltweit verschrieben.

Seit seiner Gründung im Jahr 1999 hat sich Grupo PHR als verlässlicher Anbieter von Human-Capital-Management-Lösungen etabliert, die HR-Prozesse optimieren und vereinfachen. Die Expertise des Unternehmens umfasst Cloud-Lösungen von SAP SuccessFactors, SAP HCM sowie Time & Attendance Management von ADP Workforce. Damit unterstützt Grupo PHR Unternehmen dabei, effizientere und integrierte HR-Management-Prozesse aufzubauen, die auf ihre geschäftlichen Anforderungen abgestimmt sind.

Diese Übernahme ist ein wichtiger Schritt in der Wachstumsstrategie von HR Path in Lateinamerika. Durch die Bündelung der globalen Kompetenzen von HR Path mit der regionalen Expertise von Grupo PHR ist das gemeinsame Unternehmen künftig noch besser aufgestellt, um Kunden mit lokalem Know-how und umfassenderen End-to-End-Kompetenzen für die Transformation ihrer HR-Prozesse zu unterstützen.

Die Präsenz von HR Path in Lateinamerika begann 2018 in Mexiko. Im Jahr 2024 wurde die regionale Präsenz auf Mexiko und Kolumbien ausgeweitet. Mit der Übernahme von Grupo PHR im Jahr 2026 erweitert HR Path seine Präsenz nun auf Mexiko, Kolumbien, Chile, Peru und Argentinien. Dadurch stärkt das Unternehmen seine Fähigkeit, Organisationen in der gesamten Region mit lokal verankerter Expertise und globalen Umsetzungskapazitäten zu unterstützen.

„Die Übernahme von Grupo PHR, einem Unternehmen, das in Lateinamerika für seine Expertise in SAP SuccessFactors, SAP HCM und ADP Workforce-Lösungen bekannt ist, ist ein strategischer Schritt, der unsere Ambition unterstützt, HR-Transformation weltweit entscheidend mitzugestalten", sagt Frédéric Van Bellinghen, Partner bei HR Path. „Das umfassende Know-how und die starken Kundenbeziehungen von Grupo PHR in Mexiko, Kolumbien, Peru, Chile und Argentinien ergänzen unsere globalen Kompetenzen ideal und ermöglichen es uns, unseren Kunden einen noch größeren Mehrwert zu bieten. Bei dieser Partnerschaft geht es nicht nur um Wachstum, sondern auch um Synergien, Innovation und den gemeinsamen Anspruch, unseren Kunden bestmögliche Lösungen zu bieten."

Kontakt: Fabienne LATOUR - Fabienne.latour@hr-path.com 

Grupo PHR, an HR Path company logo

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.