MÜNCHEN, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Am 23. Juni wurde die Intersolar Europe 2026, Europas größte und einflussreichste Fachmesse der Solarbranche, in München offiziell eröffnet. Unter dem Motto „Energie für eine nachhaltige Zukunft" stellte Dyness, „der weltweit führende Anbieter von Energiespeicherlösungen", ein Portfolio an Innovationen vor, das Anwendungen im privaten sowie im gewerblichen und industriellen Bereich (C&I) abdeckt. Gemeinsam mit Industriepartnern aus aller Welt untersuchte das Unternehmen neue Chancen und Trends, die die nächste Phase der Energiewende prägen werden.

Der europäische Energiespeichermarkt vollzieht derzeit einen Wandel von einer politikgetriebenen Expansion hin zu einem wertorientierten Wachstum. Angesichts dynamischer Strompreise, fortschreitender Reformen des Strommarktes und steigender Anforderungen an die Flexibilität fungiert die Energiespeicherung zunehmend als entscheidende Brücke zwischen der Erzeugung erneuerbarer Energien, dem Verbrauch und dem Stromnetz. Die Verbesserung der Speichermöglichkeiten, der Mobilität und der Einspeisungsfähigkeit erneuerbarer Energien ist zu einer zentralen Priorität der Branche geworden.
Deutschland, einer der repräsentativsten Energiespeichermärkte Europas, ist nach wie vor sowohl ein Maßstab für die Energiewende in der Region als auch eine strategische Säule der globalen Entwicklung von Dyness. Durch kontinuierliche Investitionen in lokale Servicekapazitäten und Partnernetzwerke hat Dyness die Verbindung zwischen technologischer Innovation und sich wandelnden Marktbedürfnissen gestärkt. Die Teilnahme an der Intersolar Europe 2026 spiegelt sowohl die jüngsten Fortschritte des Unternehmens in den Bereichen Produktentwicklung und Systemintegration wider als auch sein langfristiges Engagement für die Unterstützung der Energiewende in Europa.
Während der gesamten Messe stieß der Dyness-Stand auf großes Interesse bei Kunden, Partnern und Fachleuten der Branche. Neben den weiterentwickelten C&I-Lösungen DH200F-C260 und DH200Y-C260 präsentierte Dyness auch die auf dem internationalen Markt neu eingeführten Produkte AquaVolt, SolarCube 2 und STACK 314 und unterstrich damit sein wachsendes Produktportfolio und seine Innovationskraft.
Um der rasch wachsenden Nachfrage nach Energiespeichersystemen für den Balkon in ganz Europa gerecht zu werden, hat Dyness AquaVolt und SolarCube 2 auf den Markt gebracht. AquaVolt lässt sich dank Plug-and-Play-Installation, umfassender Kompatibilität mit Mikro-Wechselrichtern und intelligentem Energiemanagement nahtlos in bestehende PV-Anlagen integrieren und hilft Haushalten dabei, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu maximieren, die Stromkosten zu senken und eine zuverlässige Notstromversorgung sicherzustellen. Der SolarCube 2 verfügt über eine modulare Hybridarchitektur, Multi-MPPT-Unterstützung und eine KI-gesteuerte Optimierung, um die Energieeffizienz und die Erträge zu steigern. Dank schneller Installation, extrem leisem Betrieb und großer Temperaturflexibilität ermöglichen beide Lösungen ein intelligenteres und effizienteres Energiemanagement im Haushalt.
Bislang hat Dyness 244 Patente angemeldet; seine Produkte und Dienstleistungen kommen in mehr als 100 Ländern und Regionen weltweit zum Einsatz. Geleitet von seiner Strategie „Globalisierung", Technologische Entwicklung und Servicevorteile, setzt sich Dyness weiterhin dafür ein, Innovationen voranzutreiben und eine intelligentere, umweltfreundlichere und nachhaltigere Energiezukunft zu gestalten.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.