SEOUL, Südkorea, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- LX Pantos (Präsident und CEO: Lee Yong-ho) hat seinen Nachhaltigkeitsbericht 2026 veröffentlicht, in dem die Fortschritte bei der Weiterentwicklung des ESG-Managements in seinen inländischen und globalen Betrieben hervorgehoben werden.
Der Bericht behandelt neun wesentliche ESG-Themen, die im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsbewertung ermittelt wurden, darunter Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz, Energie, umweltfreundliche Logistikdienstleistungen, Kundennutzenmanagement, Personalmanagement, Informationssicherheit, Risikomanagement, Geschäftsverhalten sowie neue Wachstumsmotoren und Geschäftsdiversifizierung.
Ein wesentliches Highlight des diesjährigen Berichts ist der erweiterte Berichtsumfang, der nun auch globale Standorte umfasst. Diese Erweiterung spiegelt die starke internationale Präsenz von LX Pantos und den wachsenden Umfang seiner Auslandsaktivitäten wider.
Im Umweltbereich berechnete das Unternehmen die direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) sowie die indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 2) aus seinen inländischen Betrieben und wichtigen Standorten im Ausland. Eine Überprüfung durch Dritte stärkte die Zuverlässigkeit der Umweltangaben zusätzlich.
Im sozialen Bereich hat LX Pantos Mitarbeiterdaten von neun Tochtergesellschaften in Europa erhoben und analysiert, die die Bereiche Menschenrechte und Arbeit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Arbeitsbedingungen, Weiterbildung sowie berufliche Entwicklung abdecken.
Im Bereich der Unternehmensführung hebt der Bericht die Fortschritte beim „Jeong-do-Management" hervor, der auf Ethik und Compliance basierenden Managementphilosophie des Unternehmens. LX Pantos verzeichnete keine wesentlichen Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Antikorruptions- und Fair-Trade-Regeln und erreichte 2025 eine Abschlussquote von 100 % bei den Schulungen zum „Jeong-do Management".
Der Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards 2021 erstellt und bezieht sich auf globale ESG-Rahmenwerke wie SASB, die UN-SDGs, den UNGC und die TCFD. Eine unabhängige externe Prüfstelle hat den Bericht auf Richtigkeit und Zuverlässigkeit überprüft.
2025 erhielt LX Pantos außerdem eine Bronze-Bewertung von EcoVadis, eine B-Bewertung vom Carbon Disclosure Project (CDP), die LEED-Gold-Zertifizierung für das MegaWise Cheongna Center sowie eine A+-Bewertung im Rahmen des vom koreanischen Ministerium für Gesundheit und Soziales verwalteten Regional Social Contribution Recognition System.
Lee Yong-ho, Präsident und CEO von LX Pantos, kommentierte die Veröffentlichung dieses Berichts wie folgt: „LX Pantos treibt sein Nachhaltigkeitsmanagement weiter voran, indem es den Umfang des ESG-Managements über Korea hinaus auf unsere Auslandsniederlassungen ausweitet. Im Rahmen unserer ESG-Vision ‚Value Deliverer for People and the Planet' werden wir den Dialog mit unseren Stakeholdern weiterhin auf transparente Weise führen."
■ Informationen zu LX Pantos
LX Pantos wurde 1977 gegründet und ist ein weltweit führender Logistikdienstleister mit Hauptsitz in Korea. Das Unternehmen bietet umfassende Logistiklösungen in den Bereichen See-, Luft- und Schienenfracht sowie Kontraktlogistik über ein weltweites Netzwerk in mehr als 40 Ländern an.
Erfahren Sie mehr über LX Pantos online und folgen Sie dem Unternehmen auf LinkedIn.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.