OCI N.V. statement regarding Oceanwood Capital

02.07.2026

AMSTERDAM, July 2, 2026 /PRNewswire/ -- OCI Global N.V. ("OCI" or the "Company") (Euronext: OCI) confirms that Oceanwood Capital Management LLP ("Oceanwood") has informed the Company that, on 01 July 2026, Oceanwood notified Vereniging van Effectenbezitters ("VEB") of the withdrawal of Oceanwood's power of attorney granted to VEB in connection with the OCI N.V. Enterprise Chamber proceedings.

OCI Global Logo

Based on the applicant shareholding overview filed in the Enterprise Chamber proceedings, The Oceanwood Fund represented approximately 93.75% of the approximately 2.01% of OCI's issued share capital attributed to the applicants in aggregate at the time of the original VEB application, with 3,980,000 OCI shares attributed to The Oceanwood Fund. Separately, Oceanwood has disclosed to OCI that, as of 22 June 2026, funds managed by Oceanwood held 4,934,414 OCI shares.

ABOUT OCI GLOBAL

Learn more about OCI at www.oci-global.com. You can also follow OCI on LinkedIn.

Logo: https://mma.prnewswire.com/media/3000170/6016961/OCI_Global_Logo.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.co.uk/news-releases/oci-nv-statement-regarding-oceanwood-capital-302816393.html

Other news

Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.