PARIS, 16. Juni 2026 /PRNewswire/ -- 2025 erreichte der weltweite Markt für Tonträger 31,7 Milliarden US-Dollar (IFPI), wobei Streaming einen Anteil von 69,6 % ausmachte und das Wachstum der Branche ankurbelte. Im Streaming-Bereich liegt das kostenpflichtige Abonnementmodell mit einem Zuwachs von +8,8 % an der Spitze. Qobuz ist im Segment der kostenpflichtigen Abonnements tätig, verzeichnet ein Umsatzwachstum von mehr als 45,7 % – mehr als das Fünffache des Marktwachstums – und hat 1,2 Millionen aktive Nutzer pro Monat.
Die Erfolgsgeschichte eines unabhängigen Unternehmens, das global geworden ist
Qobuz wurde 2007 gegründet und befindet sich seit 2015 im Besitz einer privaten, überwiegend französischen Familiengruppe. Heute ist Qobuz ein globaler Akteur im Bereich Musik-Streaming.
Diese Ergebnisse bestätigen die Stärke eines unabhängigen Modells, das auf der Qualität seines Angebots und dem Engagement seiner Abonnenten basiert und nicht auf Volumen.
„Seit der Übernahme 2015 haben wir einen strukturierten, kohärenten Weg eingeschlagen: eine Differenzierungsstrategie, disziplinierte Umsetzung und voll engagierte Teams. Keine Streuung, keine öffentlichen Mittel. Diese Konsequenz ist es, die heute für starkes, nachhaltiges Wachstum sorgt", sagte Georges Fornay, stellvertretender CEO von Qobuz.
Ein herausragender Akteur in einem von Giganten dominierten Markt
In einer Branche, die von großen Technologieunternehmen dominiert wird, hat sich Qobuz eine einzigartige Position aufgebaut, die auf dem Respekt vor der Musik, den Künstlern und den Hörern basiert.
Dies spiegelt sich in folgenden Kernentscheidungen wider:
Diese Entscheidungen haben konkrete Auswirkungen auf die Lizenzgebühren in der Musikindustrie. 2025 war Qobuz die erste und einzige Streaming-Plattform, die ihren durchschnittlichen Lizenzsatz pro Stream offengelegt hat, der von einem führenden Unternehmen validiert wurde und 18,73 US-Dollar pro 1.000 Streams entspricht, die an die Rechteinhaber gezahlt werden.
Qobuz ist der Beweis dafür, dass Unternehmen mit einer echten Leidenschaft und einer klaren Vision für Musik einen echten Platz in einer Branche haben, in der finanzielle und industrielle Ziele oft Vorrang haben.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Kontakt: pr@qobuz.com
View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/qobuz-verzeichnet-2025-ein-umsatzwachstum-von-45-7--in-einem-markt-fur-kostenpflichtige-musik-streaming-dienste-der-um-8-8--wachst-302800840.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.