SUZHOU, China und MÖLNDAL, Schweden, 2. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Suzhou Ribo Life Science Co., Ltd. (06938.HK) und ihre Tochtergesellschaft Ribocure Pharmaceuticals AB (zusammen als „Ribo" bezeichnet) geben in Zusammenarbeit mit Madrigal Pharmaceuticals, Inc. (Madrigal, NASDAQ: MDGL) bekannt, dass im Rahmen ihrer siRNA-Partnerschaft der Meilenstein der Nominierung des ersten Wirkstoffkandidaten erfolgreich erreicht wurde. Dieser Meilenstein ist das Ergebnis einer effizienten Zusammenarbeit. Im Anschluss daran werden unverzüglich Studien zur Vorbereitung des IND-Antrags eingeleitet, um die geplanten klinischen Studien zu unterstützen.

Diese Partnerschaft unterstreicht deutlich das gemeinsame Engagement von Ribo und Madrigal für die Weiterentwicklung innovativer RNA-Therapeutika zur Behandlung von Lebererkrankungen, wobei der Schwerpunkt auf der metabolisch bedingten Steatohepatitis (MASH) liegt – einem Bereich mit enormem ungedecktem medizinischem Bedarf. Die Zusammenarbeit umfasst mehrere präklinische Wirkstoffkandidaten und erweitert das Spektrum potenzieller, auf die Leber ausgerichteter Therapien für MASH weiter.
„Wir freuen uns sehr, bereits nach wenigen Monaten den ersten wichtigen Meilenstein in unserem gemeinsamen MASH-Programm mit Madrigal erreicht zu haben. Madrigal hat sich im MASH-Bereich als Marktführer etabliert und verfügt über fundiertes klinisches Fachwissen, während Ribo über erstklassige Kompetenzen in der siRNA-Wirkstoffforschung und der Verabreichungstechnologie verfügt. Unsere Stärken ergänzen sich und haben so den raschen Fortschritt dieses Projekts gefördert. Beide Parteien setzen sich dafür ein, die Entwicklung unseres neuartigen siRNA-Kandidaten für MASH voranzutreiben. Wir freuen uns darauf, dieses Kooperationsprogramm gemeinsam voranzutreiben und Patienten weltweit, die an MASH leiden, vielversprechende neue Behandlungsmöglichkeiten anzubieten", sagte Li-Ming Gan, Co-Geschäftsführer und Präsident für globale F&E von Ribo.
Informationen zu Suzhou Ribo Life Science Co. Ltd. und Ribocure Pharmaceuticals AB
Suzhou Ribo Life Science Co. Ltd. (Ribo, 06938.HK) ist ein innovatives Forschungs- und Entwicklungsunternehmen im klinischen Stadium, das sich der Entwicklung von Nukleinsäure-Arzneimitteln und verwandten Produkten auf Basis der RNA-Interferenz-Technologie (RNAi) widmet. Mit seinen innovativen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und vertikal integrierten Technologieplattformen hat Ribo eine starke Produktpipeline aufgebaut, um einen Beitrag zur Behandlung schwerer Krankheiten mit ungedecktem medizinischem Bedarf zu leisten.
Als Tochtergesellschaft von Suzhou Ribo Life Science widmet sich Ribocure Pharmaceuticals AB (Ribocure) der globalen Entwicklung lebensrettender Oligonukleotid-Therapien, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Wirkstoffen und der Pipeline sowie auf neuen Zielstrukturen und dem Aufbau innovativer Kapazitäten zur Durchführung klinischer Studien und zur Entwicklung von siRNA-Medikamenten liegt, um weltweit echte ungedeckte medizinische Bedürfnisse zu decken.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ribolia.com und www.ribocure.com und.
View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/ribo-und-madrigal-erreichen-ersten-wichtigen-meilenstein-bei-der-weiterentwicklung-neuartiger-sirna-therapien-fur-mash-302816994.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.