RingConn treibt die Forschung zu Wearables im Gesundheitsbereich mit einer neuen Studie in der Nature-Portfolio-Fachpublikation „npj Digital Medicine" voran

12.08.2026

Die Studie „Large-scale bilateral cardiovascular monitoring via wearable rings" analysiert 97.559 valide Ring-PPG-Proben von 1.810 Teilnehmern und liefert neue Erkenntnisse zur bilateralen Wearable-Sensorik für die Herz-Kreislauf-Überwachung.

NEW YORK, 12. August 2026 /PRNewswire/ -- Ein wichtiger Schritt zur Überwindung langjähriger Genauigkeitsprobleme bei Wearables für Endverbraucher: Ein gemeinsames Forschungsteam von Ninenovo (Muttergesellschaft von RingConn), dem Team von Professor Cheng Chen an der Shanghai Jiao Tong University sowie dem Mianyang Central Hospital hat eine neue Studie in npj Digital Medicine, einer Zeitschrift des Nature-Portfolios, veröffentlicht und damit nach Angaben der Forscher den ersten groß angelegten bilateralen Ring-PPG-Benchmark geschaffen. Die Studie umfasste 97.559 valide PPG-Proben von 1.810 Teilnehmern sowie 7.478 gepaarte Blutdruckmessungen. Sie ergab, dass die Kombination synchronisierter PPG-Signale beider Hände die Herzfrequenzschätzung erheblich verbessern kann. Zugleich zeigt sie wichtige Grenzen bilateraler Wearable-Ansätze zur Blutdruckschätzung auf und deutet darauf hin, dass Unterschiede zwischen den beidseitig erfassten Signalen als potenzieller Indikator für die Zuverlässigkeit der Messungen dienen können.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören nach wie vor zu den weltweit häufigsten Todesursachen, weshalb die kontinuierliche und leicht zugängliche Überwachung des Herz-Kreislauf-Systems zu einem immer wichtigeren Bereich der Gesundheitsforschung wird. Die Photoplethysmographie (PPG), eine nichtinvasive optische Messtechnik, ist heute eine zentrale Technologie in Wearables für Endverbraucher wie Smartwatches und Smart-Ringe und ermöglicht die kontinuierliche Erfassung physiologischer Signale im Alltag. Die meisten tragbaren PPG-Systeme stützen sich jedoch auf Messungen an einer einzigen Stelle, in der Regel an einer Hand oder einem Finger. Dabei wird implizit davon ausgegangen, dass die auf der linken und rechten Körperseite erfassten Signale so weit übereinstimmen, dass sie austauschbar sind. Ob diese Annahme tatsächlich zutrifft, wurde bislang jedoch kaum systematisch untersucht. Diese Frage bildete den Ausgangspunkt für ein gemeinsames Forschungsprojekt von Partnern aus Wissenschaft, Klinik und Industrie zur Untersuchung der Herz-Kreislauf-Überwachung mittels bilateraler ringbasierter PPG.

Anhand der Auswertung von 97.559 validen PPG-Proben zeigte die Studie, dass bilaterale Signale die Messzuverlässigkeit erheblich verbessern. Durch die synchronisierte Erfassung an beiden Händen konnte der mittlere absolute Fehler (MAE) bei der Herzfrequenz von 10,65 Schlägen pro Minute (Ausgangswert für die Gesamtpopulation) auf 3,21 Schläge pro Minute und bei Signalunterschieden unterhalb definierter Schwellenwerte weiter auf 2,59 Schläge pro Minute gesenkt werden. Zudem zeigten sich diese Leistungssteigerungen durchgängig bei 12 verschiedenen KI-Modellarchitekturen. Zwar fielen die Verbesserungen bei der Blutdruckschätzung moderater aus (der systolische MAE verbesserte sich von 13,81 auf 12,36 mmHg, der diastolische von 9,27 auf 8,21 mmHg), doch bestätigen die Ergebnisse, dass Signalkonsistenz und Sensorplatzierung ebenso entscheidend sind wie das Volumen der Rohdaten.

Die Studie eröffnet neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung von Wearables im Gesundheitsbereich. Für Ninenovo und seine Vorzeigemarke RingConn unterstreicht diese Veröffentlichung das gemeinsame Engagement, nicht nur die Hardware, sondern auch die Algorithmen und Datenwissenschaft im Bereich Digital Health voranzubringen. Im Rahmen fortlaufender Kooperationen mit Wissenschaft und Klinik nutzt Ninenovo neueste Forschungsergebnisse, um physiologische Rohdaten in zuverlässige Gesundheitslösungen für den Alltag zu überführen.

*RingConn-Smart-Ringe sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten oder gesundheitliche Beschwerden zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhindern.

Informationen zu RingConn

RingConn wurde 2021 gegründet und ist ein nutzerorientiertes Unternehmen, das mit kontinuierlichen Innovationen professionelle, kontinuierliche und bedarfsgerechte Produkte und Dienstleistungen zur Gesundheitsüberwachung entwickelt. RingConn hat sich zum Ziel gesetzt, zum vertrauenswürdigsten Begleiter seiner Nutzer für körperliches und geistiges Wohlbefinden zu werden.

Informationen zu Ninenovo

Als Muttergesellschaft von RingConn wurde Ninenovo von Wissenschaftlern von Weltklasse gegründet, um durch sinnvolle Innovationen einen Beitrag zur menschlichen Gesundheit zu leisten. Durch die Integration fortschrittlicher Technologien in den Alltag trägt Ninenovo mit RingConn zum weltweiten Wohlbefinden bei.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.