HAMBURG, Deutschland, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Unabhängige europäische Studien, die auf der CTAD 2025 und ADPD2026 vorgestellt wurden, bestätigten, dass das HISCL™ p-Tau217 RUO* und das HISCL™ Aβ42/40 Verhältnis eine hohe Genauigkeit bei der frühzeitigen Erkennung Aβ-Pathologie aufweisen. Bei einer routinemäßigen Blutentnahme liegen die Ergebnisse in nur 17 Minuten vor.

Sysmex Europe SE hat die Verfügbarkeit des HISCL™ein voll automatisiertes Immunassay-Systems für Alzheimer Biomarker Tests im Blut bekannt gegeben, das eine schnelle, nicht-invasive Alternative zu den herkömmlichen Liquor und PET basierten Verfahren darstellt. Unterstützt durch klinische Daten von unabhängigen Forschungszentren ist die HISCL™ Plattform jetzt für den Laborgebrauch verfügbar, wobei der CE-IVD-gekennzeichnete Aβ42/40-Test und der HISCL™ p-Tau217 RUO* als Research Use Only (RUO) Test verfügbar sind.
Die Ergebnisse wurden kürzlich auf der Clinical Trials on Alzheimer's Disease (CTAD) und der ADPD Alzheimer's & Parkinson's Disease Conference vorgestellt und zeigen eine starke analytische und diagnostische Leistungsfähigkeit in Bezug auf Sensitivität, Spezifität und prädiktive Werte unter Verwendung einer standardmäßigen venösen Blutprobe.
Diagnostische Lücke
Trotz der Fortschritte in der Forschung werden mehr als 90 % der Patienten mit leichter kognitiver Beeinträchtigung (MCI) in der Primärversorgung nicht oder falsch diagnostiziert, und sie werden häufig erst spät im Krankheitsverlauf erkannt, nachdem die Möglichkeiten für eine frühzeitige Intervention eingeschränkt oder ausgeschlossen sind. Die Lumbalpunktion ist invasiv und ressourcenintensiv und stellt somit ein Hindernis für Kliniker dar, während die PET-Bildgebung teuer und nicht überall verfügbar ist.
Blut-Biomarker werden weithin als nächster Schritt zur Schließung dieser Lücke anerkannt. Eine zuverlässige Messung von Blut-Biomarkern erfordert jedoch hochempfindliche Technologien, die in der Lage sind, im Rahmen von Routineabläufen zuverlässige Ergebnisse zu liefern, ohne dass eine spezielle Infrastruktur oder eine besondere Handhabung erforderlich ist.
Unabhängig validiert von führenden Forschungszentren
Die diagnostische Leistung der HISCL™ Plattform wurde von führenden Forschungszentren - dem Neurochemistry Laboratory, Amsterdam UMC, unter der Leitung von Professor Charlotte Teunissen, und der Sant Pau Memory Unit, Hospital de la Santa Creu i Sant Pau, Barcelona - von Dr. Daniel Alcolea unabhängig voneinander validiert, wobei jeweils unterschiedliche Patientengruppen und Referenzmethoden verwendet wurden.
In allen Studien erreichten der HISCL™ p-Tau217 RUO* das HISCL™ p-Tau217 RUO* /Aβ42-Verhältnis durchgängig AUROC-Werte von über 0,90 und überzeugten mit einer starken Leistung bei Sensitivität, Spezifität, PPV und NPV. Die Ergebnisse sprechen für den Einsatz der HISCL™ Plattform als initiales Triage-Tool für Alzheimer-bedingte Amyloid-Pathologie sowohl in der Forschung als auch im klinischen Umfeld.
HISCL™ Plattform
Das HISCL™ System wurde für den praktischen Einsatz im klinischen Labor entwickelt, und erfordert keine spezielle Infrastruktur für die Alzheimer Diagnostik. Er lässt sich in bestehende automatisierte Abläufe integrieren und eine präanalytische Voraussetzung ist lediglich eine standardisierte Blutentnahme.
Wesentliche Merkmale:
Alain Baverel, CEO, Sysmex Europe SE, sagte:
Für Kliniker und Laborteams, die Patientinnen und Patienten mit kognitiven Beeinträchtigungen betreuen, ist die Diagnosestellung oft mit invasiven und langwierigen Verfahren verbunden. Die HISCL™-Plattform schafft hier einen neuen Standard: eine einfache Blutabnahme und ein klinisch relevantes, hoch reproduzierbares Ergebnis in nur 17 Minuten nach Beginn der Analyse. Damit unterstützen wir Krankenhäuser, Gedächtnisambulanzen und Labore in der gesamten EMEA-Region bei einer schnelleren und effizienteren Diagnostik.
Weitere technische Spezifikationen, Zusammenfassungen der klinischen Nachweise und Informationen über den Zugang zu den HISCL™ Biomarker Assays für Alzheimer finden Sie unter: Alzheimer-Krankheit.
Pressekontakt:
Sysmex Europe SE
Unternehmenskommunikation
Frau Saki Aoyagi
Frau Vivien Wieland
pr@sysmex-europe.com
www.sysmex-europe.com
*HISCL™ p-Tau217 Assay-Kit für Forschungszwecke, jegliche diagnostische Verwendung ist nicht durch den gesetzlichen Hersteller Sysmex Corporation validiert.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.