SHENZHEN, China, 25. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Vom 16. bis 18. Juni fand die CPHI & PMEC China 2026 im Shanghai New International Expo Center statt. Kexing Biopharm (688136.SH) präsentierte auf der Messe mehrere selbst entwickelte innovative Arzneimittelpipelines sowie über 30 Produkte für internationale Märkte. Das Unternehmen wurde zudem zur Verleihung der CPHI-Auszeichnungen eingeladen und erhielt für seine Leistungen in den Bereichen Innovation und internationale Entwicklung den „R&D Innovation Award".

Branchenübergreifende Produktabdeckung und Anerkennung durch Innovationspreise
Die ausgestellten Produkte deckten die Bereiche Onkologie, Autoimmunerkrankungen und Stoffwechselerkrankungen ab. Blockbuster-Medikamente wie albumingebundenes Paclitaxel, Bevacizumab, Infliximab, Enzalutamid, Aflibercept, Liraglutid und Semaglutid waren Gegenstand umfangreicher Beratungen.
Im Hinblick auf die F&E-Pipeline hob Kexing Biopharm mehrere weltweit innovative Arzneimittelpipelines hervor, darunter GB18 zur Behandlung von Krebskachexie, GB19/GB26 zur Behandlung des systemischen Lupus erythematodes, GB10 für die Augenheilkunde sowie GB20/GB24 zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen. Darüber hinaus fanden die klinischen Fortschritte bei zwei Phase-III-Programmen – dem langwirksamen GC und GB05 (Interferon-Inhalationslösung) – große Beachtung.
Die jahrelange kontinuierliche Weiterentwicklung der Technologieplattformen und innovative Durchbrüche wurden mit der Verleihung des F&E-Innovationspreises an das Unternehmen gewürdigt. Dieser Preis, der gemeinsam von den Veranstaltern und führenden Vertretern der Branche verliehen wird, basiert auf einer mehrdimensionalen Bewertung, die Innovationen in Forschung und Entwicklung, Durchbrüche bei der klinischen Umsetzung, technologische Anwendungen und die Auswirkungen auf den Markt umfasst. Sie dient sowohl als Anerkennung für Leistungen im Bereich der industriellen Innovation als auch als Einblick in zukünftige Trends und Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung.
Treffen in Foren zur Förderung internationaler Geschäftskontakte
Bei dieser Veranstaltung war das BD-Team von Kexing Biopharm maßgeblich an hochkarätigen Foren und Rundtischgesprächen zum Thema globale Expansion in der Pharmabranche beteiligt. Durch die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen wie der internationalen Vermarktung chinesischer Biopharmazeutika hob das Team die Erfolge der Unternehmensplattform hervor. Dieser Austausch lieferte wichtige Branchenperspektiven und Anhaltspunkte für die Optimierung der Internationalisierungsstrategien des Unternehmens und die Nutzung globaler Marktchancen.
Am Abend des 15. Juni veranstaltete Kexing Biopharm ein Treffen für Kunden und Partner aus verschiedenen Ländern. Die Teilnehmenden führten entspannte und dennoch intensive Gespräche über Marktdynamiken, Kooperationsperspektiven und die zukünftige strategische Planung und schufen damit eine solide Grundlage für gegenseitiges Vertrauen und eine für alle Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit bei künftigen Projekten.
Die CPHI bietet Kexing Biopharm eine strategische Plattform, um seine Stärken zu präsentieren und Kontakte zum globalen Pharmamarkt zu knüpfen. Auch in Zukunft wird das Unternehmen seine weltweite Präsenz weiter ausbauen und mit globalen Partnern zusammenarbeiten, um einem breiteren internationalen Markt noch mehr hochwertige Produkte anzubieten.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.