Vom Abfall zur Wertschöpfung: Wie Jereh ein Kreislaufökosystem für Batterien aufbaut

15.06.2026

YANTAI, China, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Mit der weltweiten Verbreitung von Elektrofahrzeugen und Energiespeichersystemen hat sich eine entscheidende Herausforderung ergeben: Wie man mit Millionen von Batterien am Ende ihres Lebenszyklus umgeht.

Jereh Zhengzhou Lithium Battery Recycling Demonstration Facility

Die EU-Batterieverordnung und ähnliche Rechtsrahmen sehen strengere Vorgaben hinsichtlich des Anteils an Recyclingmaterial, der Offenlegung des CO₂-Fußabdrucks und der Verantwortung für das Produktende vor. Das Batterierecycling hat sich von einer rein umweltrechtlichen Verpflichtung zu einem strategischen Eckpfeiler der Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen, der Widerstandsfähigkeit der Lieferkette und der Energiewende entwickelt.

Eine Frage bleibt offen: Kann ein vorschriftsmäßiges Batterierecycling sowohl nachhaltig als auch wirtschaftlich rentabel sein?

Für Jereh liegt die Antwort in seiner Demonstrationsanlage für intelligentes Batterierecycling in Zhengzhou, China. Seit ihrer Inbetriebnahme hat die Anlage mehr als 15.000 Tonnen Rohmaterial verarbeitet, eine Auslastungsrate von über 80 % aufrechterhalten und bereits im ersten Betriebsjahr die Gewinnzone erreicht. Sowohl die Rückgewinnungsrate als auch die Reinheit der schwarzen Masse liegen bei über 98 %, während die Abscheideeffizienz für Kupfer und Aluminium bis zu 96 % erreicht, was die Machbarkeit des Batterierecyclings im industriellen Maßstab unterstreicht.

Diese Anlage diente als Validierungsplattform für die Lithium-Batterie-Recyclinganlage 1.0 von Jereh. Auf der Grundlage von Betriebsdaten aus der Praxis hat Jereh seine Lithium-Batterie-Recyclinganlage der nächsten Generation 2.0 entwickelt und seine Lösung zur Rückgewinnung von LFP-Kathodenmaterial vorgestellt, wodurch die Wertgewinnung aus Altbatterien weiter verbessert wird.

Die modernisierte 2.0-Anlage steigert die jährliche Kapazität einer einzelnen Produktionslinie um 50 % und verbessert gleichzeitig die Betriebssicherheit, die Effizienz und die Umweltbilanz. Die LFP-Regenerationslösung senkt die Verarbeitungskosten durch ein trockenes physikalisches Verfahren um 40 %, erreicht einen Abscheidegrad von bis zu 95 %, macht Abwasserableitungen überflüssig und reduziert die CO₂-Emissionen um rund 60 %.

Über die technologische Entwicklung hinaus baut Jereh seine weltweite Präsenz im Bereich des Batterierecyclings durch lokale Partnerschaften in Südkorea, Australien, Ungarn und den Vereinigten Staaten aus. Nach der erfolgreichen Validierung der Version 1.0 in Zhengzhou soll die Version 2.0 in Guangzhou und Chongqing in den kommenden Wochen in Betrieb genommen werden, wobei die Einführung weiterer Anlagen auf ausländischen Märkten geplant ist. Vor kurzem unterzeichnete Jereh zudem eine Vereinbarung mit Witthal Gulf über die gemeinsame Entwicklung eines wegweisenden Projekts zum Recycling von Lithium-Batterien in Abu Dhabi. Das Projekt stellt einen weiteren Meilenstein in den Bemühungen von Jereh dar, den Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur für das Batterierecycling weltweit zu fördern.

Jereh trägt zudem zur Entwicklung von Standards für das Batterierecycling und von Sicherheitsrahmenbedingungen bei und fördert so ein ausgereifteres und transparenteres Recycling-Ökosystem. Für Jereh ist das Ziel klar: ausgediente Batterien von Abfall in wertvolle Ressourcen zu verwandeln und dazu beizutragen, den Kreislauf in der globalen Batterie-Wertschöpfungskette zu schließen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.