Werten Sie Ihre Spieltagsausstattung mit den JMGO-Dreifach-Laserprojektoren auf

12.06.2026

BERLIN, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Zum Start des weltweit größten Fußballturniers stellt JMGO drei Projektorlösungen mit Dreifach-Laser vor, die für unterschiedliche Spieltagssituationen konzipiert sind – von Public Viewings im Garten bis hin zu Wohnzimmern in Wohnungen.

JMGO Match Day Promotion

JMGO N1S 4K: Tragbares 4K – wo immer der Spieltag stattfindet

Einige der schönsten Momente an Spieltagen erleben sich im Freien. Ob bei einer Public Viewing-Party im Garten oder einem Abendspiel unter freiem Himmel – der N1S 4K ist für flexibles Fernsehen überall dort konzipiert, wo sich Fans versammeln.

Der N1S 4K wurde auf Flexibilität ausgelegt und vereint ein leichtes, 2,2 kg schweres Design mit einem integrierten 127°-Gimbal, wodurch sie sich mühelos von Raum zu Raum transportieren oder im Freien aufstellen lässt. Dank der Dreifach-Lasertechnologie von JMGO und einer 4K-Auflösung bietet er ein erstklassiges Großbild-Erlebnis, ganz gleich, wo die Fans ihre Spiele ansehen möchten. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der N1S 4K für 799 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.

JMGO N3 Ultimate: Mit der 3-in-1-Optik-Innovation in Sekundenschnelle bereit für den Spieltag

Für Fans, die vor dem Anpfiff keine Zeit mit der Anpassung der Einstellungen verbringen möchten, ist der N3 Ultimate so konzipiert, dass die Einrichtung mühelos vonstattengeht. Egal, ob Sie kurz vor Spielbeginn nach Hause eilen oder es sich für ein spätes Spiel gemütlich machen – das KI-gestützte Smart-Setup-System optimiert das Bild automatisch in Sekundenschnelle.

Mit einer Lichtleistung von 5.800 ISO-Lumen und einem branchenweit einzigartigen integrierten 3-in-1-Optiksystem, das optischen Zoom, Objektivverschiebung und ein KI-gesteuertes Gimbal vereint, bietet der N3 Ultimate ein helles, beeindruckendes Seherlebnis bei außergewöhnlicher Flexibilität bei der Aufstellung. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der N3 Ultimate für 2.499 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.

JMGO O2S Ultra: Freiheit auf der großen Leinwand, direkt an der Wand

Nicht jedes Haus ist auf einen festen Blickwinkel ausgelegt. Der O2S Ultra bringt Kino-Atmosphäre an Ihre Wand, ohne dass eine aufwendige Aufstellung oder eine große Projektionsentfernung erforderlich ist.

Sein Ultra-Kurzdistanz-Optiksystem kann bereits aus einer Entfernung von nur 16,8 cm zur Wand ein riesiges Bild projizieren. In Kombination mit der 4K-Dreifach-Lasertechnologie und einer Helligkeit von 3.600 ISO-Lumen sorgt er für ein beeindruckendes Seherlebnis, ohne zusätzlichen Platz zu beanspruchen. Im Rahmen der „Match Day"-Aktion ist der O2S Ultra für 2.299 EUR über Amazon und den JMGO-Webshop erhältlich.

Informationen zu JMGO

JMGO wurde 2011 gegründet und ist ein führender Anbieter im Bereich der intelligenten Projektionstechnologie. Das Unternehmen verbindet innovatives Design mit fortschrittlichen Bildgebungslösungen, um Verbrauchern weltweit ein beeindruckendes Unterhaltungserlebnis zu bieten. Weitere Informationen finden Sie unter JMGO.com.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2996699/FIFA_key_visual.jpg

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.