BEIJING, 3. April 2026 /PRNewswire/ -- Eine Delegation aus Regierungsvertretern, Führungskräften aus der Finanzbranche und Wirtschaftsführern, die am „Global South Financiers Forum 2026" teilnahmen, besuchte kürzlich Ningbo in der ostchinesischen Provinz Zhejiang und besichtigte dort hochmoderne Technologieanlagen sowie Stätten des immateriellen Kulturerbes.

Die erste Station der Gruppe war das Nationale Graphen-Innovationszentrum, ein wichtiges Forschungszentrum für Chinas strategischen Sektor für neue Werkstoffe. Die Mitarbeiter vor Ort stellten die neuesten Anwendungen der Graphen-Technologie in den Bereichen Energieeffizienz, Gesundheitswesen und Industrieausrüstung vor.
Besondere Aufmerksamkeit erregte eine mit Graphen verstärkte Kühlweste, die entwickelt wurde, um die Hitzebelastung für Arbeiter im Freien und in Fabriken zu verringern; die Delegierten blieben stehen, um sie genauer zu begutachten.
„So sollte Technologie aussehen – nicht nur Daten im Labor, sondern etwas, das die Arbeitsbedingungen gewöhnlicher Menschen wirklich verbessert", sagte Luis René Fernández Tabío, Professor an der Universität von Havanna.
Carlos Huerta, Direktor des Industrieparks Nogales in Mexiko, sagte, der Besuch habe ihm ein neues Verständnis für die Fähigkeiten von Ningbo vermittelt. „Ich hatte nicht erwartet, dass Ningbo im Bereich der neuen Werkstoffe so weit fortgeschritten ist. Dies eröffnet echte Möglichkeiten für eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern in diesem Sektor", sagte er.
Die Delegation besuchte auch das Red Peony International Home. Die Teilnehmer malten Pfingstrosenmotive mit traditionellen Pinseltechniken, eine Tätigkeit, die viele als meditativ empfanden.
„Eine Blume hat viele Schichten, genau wie eine Kultur", sagte Luz María García, Geschäftsführerin der chilenischen Vereinigung für Technologieinformation. „Der Vorgang hat mich zur Ruhe kommen lassen. Ich glaube, das ist es, was man ‚Handwerksgeist' nennt."
In einem lokalen Handwerkerdorf im Bezirk Zhenhai stellten die Delegierten gemeinsam mit lokalen Handwerkern Ningbos traditionelle Klebreisbällchen her und probierten sich im Bambusflechten. Anschließend besuchten sie das Ningbobang-Museum, das die Geschichte der Stadt als bedeutenden Hafen seit der Antike und den Aufstieg der weltweit einflussreichen Gemeinschaft der „Ningbo-Kaufleute" dokumentiert.
„Die Art und Weise, wie sie damals in die Welt hinausgingen, hat viel mit dem gemeinsam, was wir heute über die Zusammenarbeit im Globalen Süden diskutieren: den Aufbau von Beziehungen auf der Grundlage von Vertrauen", sagte Tabío.
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Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.
Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.
Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.