SHANGHAI, 10. August 2026 /PRNewswire/ -- Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC) hat kürzlich das Oberbau-Modul der Offshore-Umspannstation für das Projekt „Guodian Tangshan Leting Yuetuo Island Offshore-Windpark, Phase I" ausgeliefert. Der gesamte Vorgang, von der Verladung auf das Schiff bis zum Abschluss der Ladungssicherung, dauerte nur vier Tage.
Das in Nordchina gelegene Projekt „Guodian Tangshan Leting Yuetuo Island Offshore-Windpark, Phase I" erstreckt sich über eine Meeresfläche von 34 Quadratkilometern und verfügt über eine installierte Gesamtleistung von 304 MW. Das zugehörige Offshore-Umspannwerk ist für eine Leistung von 300 MW ausgelegt. Als eines der wichtigsten Offshore-Projekte für saubere Energie in der Region wird es nach seiner Inbetriebnahme dazu beitragen, den Energiemix in Nordchina zu optimieren und gleichzeitig den Übergang der Region zu einer grünen und kohlenstoffarmen Industrie zu unterstützen.
Das Oberbau-Modul der Offshore-Umspannstation ist eine dreistöckige Stahlkonstruktion mit einer Länge von 45 Metern, einer Breite von 38 Metern und einer Höhe von 23 Metern sowie einem Gesamtgewicht von rund 1.700 Tonnen. ZPMC war für den kompletten Bau des Oberbaumoduls der Umspannstation, des unteren Fundamentmantels und der Stahlrohrpfähle verantwortlich. Auf der Grundlage seiner bewährten Fachkompetenz im Bereich der Fertigung von Ausrüstung für die Offshore-Windenergie hat das Unternehmen jede Bauphase erfolgreich abgeschlossen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.