Zehn Trends, eine Überzeugung: In einem „Krieg der Sättigung" wird die Überlegenheit nicht mehr allein durch die teuersten Waffen errungen, sondern durch Verarbeitungsgeschwindigkeit, Daten und intelligente Masse.
PARIS, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Anlässlich der Eröffnung der Eurosatory 2026 und vor dem Hintergrund einer sich rasch wandelnden geopolitischen Lage veröffentlicht Sopra Steria, ein bedeutender Technologiekonzern in Europa, sein Trendbuch „Defence, Security & Space", in dem die Veränderungen beleuchtet werden, die die europäische Verteidigung neu gestalten.

Der rote Faden: In einem „Krieg der Sättigung" misst sich Überlegenheit nicht mehr an der Leistungsfähigkeit von Plattformen und Software, sondern an der Fähigkeit, schneller als der Gegner zu entscheiden und zu handeln. Für die Streitkräfte, Behörden und die Industrie Europas ist strategische Autonomie kein fernes Ziel mehr: sondern zu einer unmittelbaren operativen Notwendigkeit geworden.
Warum gerade jetzt: Der strategische Wert hat sich verschoben
In der Ukraine wie auch in der Levante zerstören Drohnen, die nur wenige tausend Euro kosten, Ausrüstung im Wert von Millionen, und Software, die innerhalb weniger Wochen aktualisiert wird, gewinnt die Oberhand über Systeme, die für eine Lebensdauer von zwanzig Jahren ausgelegt sind. Die von Sopra Steria zusammengestellten Zahlen untermauern diesen Wandel: 417 Milliarden US-Dollar als weltweite Kosten der Desinformation (15 Prozent des französischen BIP), ein Verhältnis von 1 zu 20 zwischen einer Angriffsdrohne und der zu ihrer Abwehr abgefeuerten Rakete, 70 bis 80 Prozent der ukrainischen Verluste, die durch Drohnen verursacht wurden, sowie 800 Milliarden Euro an Kapazitätsbedarf, der im „Readiness 2030"-Plan der Europäischen Kommission ermittelt wurde.
Das Trendbuch identifiziert zehn Trends, die sich um drei Leitlinien gruppieren:
Diese Trends spiegeln wider, was sich derzeit an den Einsatzorten bereits abspielt. Die einzige Frage, die noch offen bleibt, ist die nach dem Tempo.
Wie behält man den Vorsprung?
Die Antwort liegt weniger in einer Auflistung von Technologien als vielmehr in der Fähigkeit, Systeme, Daten und Akteure miteinander zu vernetzen […]
Medienkontakt: Aurélien Flaugnatti, aurelien.flaugnatti@soprasteria.com
View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/zum-auftakt-der-eurosatory-stellt-sopra-steria-die-zehn-trends-vor-die-die-bereiche-verteidigung-sicherheit-und-raumfahrt-in-europa-pragen-302799601.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.